Teichordnung

Teichordnung

Das Angelgerät ist verpflichtend nach dem Besuch unserer Anlage zu desinfizieren. Bei uns an der Hütte steht alles bereit.

Das Angeln am Winkelsee ist nur mit einer gültigen Angelkarte erlaubt. Diese ist bis morgens 8:00 Uhr am Angelplatz zu bezahlen oder danach in der Hütte zu erwerben. Ist die Hütte zwischen 9:00 und 10:00 Uhr nicht besetzt, darf geangelt werden, wobei die Angelkarte sofort nach Eintreffen des Personals in der Hütte bezahlt werden muss.

Das Angeln am Winkelsee erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Angler haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch Personenschäden, die er selbst erleidet oder anderen zufügt. Jeder Angler ist zur Schonung und Sauberkeit des Geländes verpflichtet.

Die Angelplätze sind durch ein Schild mit einer Nummer in der Mitte gekennzeichnet. Der Angelplatz erstreckt sich bis jeweils 1,50 m rechts und links des Schildes. Eine dritte Rute berechtigt zu keinem weiterem Angelplatz. Angelplätze dürfen nicht freigehalten werden. Jeder Angler hat seinem Nachbarn die Landung eines großen Fisches zu ermöglichen, indem er seine Ruten einholt. Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Baden und offenes Feuer sind verboten. Ein Grill mit Holzkohle & brennendem Holz ist auch verboten. Erlaubt ist ein Gasgrill. Das Anfüttern ist grundsätzlich nur mit Maden erlaubt - Mais, Forellenfutter, Steine etc. sind verboten. Futterkörbe sind grundsätzlich verboten. Wer seinen Abfall, besonders Angelschnüre, am Gewässer liegen lässt, verliert sofort seine Angelberechtigung und bezahlt 20€ Reinigungsgebühr.

Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen. Die Benutzung von lebenden Köderfischen ist verboten. Lebendhälterung verboten. Maßige Fische sind durch Betäubung (starker Schlag auf den Kopf) und Blutentzug (Herzstich) zu töten. Fische dürfen nur von einem Fischereischeininhaber oder einer Person mit bestandener Sportfischerprüfung getötet werden. Das Ausnehmen der Fische ist am Gewässer verboten. Die Landes- und Bundesfischereigesetze müssen eingehalten werden. Die Angelberechtigung ist dem Personal, Personen vom Ordnungsamt oder Fischereiamt nach Aufforderung zu zeigen. Jeder Fisch ist mit einem Kescher zu landen. Der Fisch ist erst zu betäuben und darf dann erst vom Haken gelöst werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Personal kann Tagesverbote aussprechen und handelt im Interesse des Betreibers.
 
Angeln im Winter: Der See wird so lange wie möglich beangelbar gehalten. Das Betreten der Eisfläche erfolgt nur auf eigene Gefahr.

Nachtkarten sind bis 17:00 Uhr in der Hütte oder am Automaten zu erwerben. Wird jemanden Nachts ohne Karte erwischt wird, kostet die Karte 100€! Je Nachtkarte ist nur eine Begleitperson erlaubt. Das Gelände ist bis 6:00 Uhr zu räumen - Angeln rausnehmen reicht nicht. Der Platz muss frei sein.

Tagesangler dürfen frühestens ab 2:00 Uhr auf das Gelände, Angelbeginn ist 4:00 Uhr. Wer vorher angelt zahlt 100 € wie vorher beschrieben.

Campingmobile und -Anhänger dürfen nicht über Nacht am Angelplatz stehen.

Besucher dürfen sich von 22:00 bis 9:00 Uhr nicht auf dem Gelände aufhalten.
 
Foto oder Filmaufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Betreibers erlaubt.
 
Fotos und Filmaufnahmen, die wir von unseren Besuchern machen, dienen ausschließlich zu Werbezwecken für den Forellensee Osloß und sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Angler, der der Veröffentlichung seiner Fotos gegenüber dem Forellensee Osloß oder einem seiner Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht, ist mit deren Veröffentlichungen einverstanden.
 
Wer diese Regeln nicht akzeptiert und einhält darf das Gelände nicht betreten.
 
 
Zander und Hecht haben Schonzeit vom 15. Februar - 30. April.


UL Bereich
                                                                                  
- Der UL Bereich darf von 6 Uhr bis 18 Uhr beangelt werden. Im Sommer wird eine Verlängerung möglich sein. 

- Tageskarte 40€ Mittagskarte 20€ keine Fangbegrenzung. 

- Es ist ein separater Bereich mit eigenen Angelkarten und diese sind nur für den UL Bereich.

- kein Nachtangeln erlaubt. ( Gilt nur für den UL Bereich )

- Die Angelkarte (Erlaubnis) ist nicht übertragbar und gilt für 1 Person.

- Da die Parkplätze auf dem Damm nicht reichen bitte auch unseren Parkplatz nutzen. 

- Geangelt werden darf nur mit einer Rute.

- kein Tremarella angeln etc.

-Keine zusatzgewichte wie Maracas, Spiro etc.

- Die Gewässerordung ist zu lesen und wird mit dem Kauf der Angelkarte akzeptiert.

- Wer gegen die Auflagen verstößt, bekommt ein Platzverweis.

- Nach dem Fang ist der Fisch sofort waidgerecht zu töten bzw. zu versorgen.



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