FAQ

Häufig gestellte Fragen


Brauche ich einen Fischereischein?

In Niedersachsen darf jeder angeln. Einen Fisch töten darf nur jemand mit Fischereischein oder Sportfischerprüfung. Also darf man bei uns ohne Fischereischein nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln, wenn dieser dann die Fische tötet. Streng gesehen darf man einen Goldfisch aus dem eigenen Aquarium auch nur töten, wenn man die vorher beschriebene Voraussetzung hat.


Kann ich Plätze reservieren?

Nein, das ist unfair gegenüber den anderen Anglern, die früher aufstehen, um einen guten Platz zu bekommen.
Ausnahmen gibt es bei Jugendgruppen und großen Firmen.


Darf ich meinen Angelplatz wechseln?

Ja, so oft man möchte, wenn dabei nur ein Angelplatz belegt wird.


Darf ich meinen Hund mitnehme?

Natürlich, er darf nur nicht die anderen Angler stören oder Löcher buddeln etc.


Party beim Nachtangeln?

Absolut verboten. Es ist pro Nachtkarte nur eine Begleitperson erlaubt. Lärm und große Lichtquellen sind zu vermeiden. Stark betrunkene Angler müssen das Gelände verlassen.


Wann darf ich aufs das Gelände?

Nicht vor 2:00 Uhr. Um 2:00 Uhr darf man auf das Gelände fahren und den Platz belegen. Angelbeginn ist 4:00 Uhr. Erwischen wir jemanden vorher beim Angeln, kostet es genau so viel wie Nachtangeln ohne Karte 100,00€


Darf ich für meinen Kumpel einen Platz freihalten?

Morgens nicht. Später nur wenn die Karte für diese Person auch gleich mit bezahlt wird.


Darf mein Kind oder Ehepartner auf meiner Karte mitfischen?

Ja, solange das Kind nicht älter als 15 Jahre ist. Jedoch ist nur ein Angelplatz zu belegen. Werden zwei Angelplätze belegt, müssen auch zwei Angelkarten gekauft werden. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen sich eine Angelkarte teilen. Zwei erwachsene "Kumpel" müssen zwei Karten kaufen, auch wenn sie nur einen Platz belegen wollen.
Share by: